Die bloße Sympathiebekundung des Arbeitgebers löst daher keine Anfechtbarkeit der Wahl aus. Überdies würde eine strikte Neutralitätspflicht des Arbeitgebers für mangelnde Rechtssicherheit sorgen. Dann könnte nämlich jedwede – auch (wie im entschiedenen Fall) lange vor Einleitung der Wahl – kritische Äußerung zum aktuellen Betriebsrat die folgende Betriebsratswahl anfechtbar machen. Im konkreten Fall war die Schwelle des § 20 Abs. Wahlwerbung während der Arbeitszeit ? - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. 2 BetrVG nicht überschritten. Selbst wenn man unterstellt, dass die "Verratsäußerung" tatsächlich gefallen ist, wurde damit den Wählern der Betriebsratsvorsitzenden kein konkreter Nachteil angedroht. Auch die etwaige Anregung von Geschäftsführer und Personalleiter, bei der nächsten Wahl eine alternative Liste aufzustellen, erfüllte die Voraussetzungen von § 20 Abs. 2 BetrVG nicht. Auch die – für alle Listen gleichermaßen – eröffnete Möglichkeit, während der Arbeitszeit Wahlwerbung zu betreiben, war kein Verstoß gegen § 20 Abs. 2 BetrVG; es wurde keiner Liste ein Vorteil gewährt.
- Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen zur Wahlwerbung bei Personalratswahl -» dbb beamtenbund und tarifunion
- Kosten der Betriebsratswahl | Betriebsrat gründen
- Wahlwerbung während der Arbeitszeit ? - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte
Nutzung Der Dienstlichen E-Mail-Adressen Zur Wahlwerbung Bei Personalratswahl&Nbsp;-&Raquo;&Nbsp; Dbb Beamtenbund Und Tarifunion
RE: wahlwerbung zur betriebsratswahl per internet
Hallo,
Wahlwerbung gehört zu den wahlvorbereitenden Maßnahmen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der BR-Wahl. Das Recht auf Wahlwerbung wird auch durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. So ist das verteilen von Handzetteln o. *. auch während der Arbeitszeit zulässig, sofern keine erheblichen Störungen auftreten. Die Kosten, so hat das AG Düsseldorf 1981 entschieden, braucht der AG nicht zu tragen. Er muß es zwar auch zulassen, wenn entsprechende Aushänge genutzt werden, aber nicht seine Arbeitsmaterialien (so die h. Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen zur Wahlwerbung bei Personalratswahl -» dbb beamtenbund und tarifunion. M. ). Dem kann ich nicht folgen. Wenn in der Zeit von E-Mail u. Aushänge weder von AG noch BR genutzt werden, sonder PC-Rundschreiben zur Information der MA(innen) überwiegend genutzt werden, ist das auch ein vom AG zur Verfügung zu stellende Möglichkeit der Wahlwerbung. Aushangsmöglichkeiten hätte er ja auch zur Verfügung gestellt. Aber das ist meine ungeschützte Meinung, auf die du dich nicht gegenüber deinem AG berufen kannst.
Kosten Der Betriebsratswahl | Betriebsrat Gründen
Bei größeren Arbeitnehmerzahlen müssen entweder mindestens 5 Prozent oder mind. 50 Wahlberechtigte unterschreiben. Der Arbeitgeber muss dem Wahlvorstand alle Auskünfte geben und Unterlagen bereitstellen, die nötig sind, um die Wählerliste zu erstellen. Das betrifft z. B. die Frage, wer als leitender Angestellter zu betrachten ist. Diese sind u. Kosten der Betriebsratswahl | Betriebsrat gründen. U. von der Wahl auszuschließen. Da durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz das Wahlalter abgesenkt wurde, sind bei den Betriebsratswahlen 2022 auch beschäftigte Personen zu beteiligen, die erst das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zuvor galt als Altersgrenze die Vollendung des 18. Lebensjahres. Arbeitgeber muss Unterlagen bereitstellen
Welche Unterlagen der Arbeitgeber bereitstellen muss, ist nicht eindeutig geregelt. Generell muss er jedoch keine Vertragsdokumente zur Verfügung stellen. Den rechtlichen Status eines Mitarbeiters kann er zunächst einmal selbst einschätzen. In puncto Leiharbeitnehmer muss der Arbeitgeber zumindest Informationen zum Beginn und voraussichtlichen Ende des Einsatzes mitteilen.
Wahlwerbung Während Der Arbeitszeit ? - Betriebsratswahl - Forum Für Betriebsräte
Welche Arbeitgeberpflichten sind verbunden mit den anstehenden regelmäßigen Betriebsratswahlen 2022? Was müssen Arbeitgeber bei Wählerlisten beachten? Welche Sachmittel müssen sie für die Wahl bereitstellen? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen, die Arbeitgeber vor und während der Wahl im Auge behalten sollten. Die Wählerliste – Dreh- und Angelpunkt für die Wahl
Die Wählerliste ist für die Wahl des Betriebsrats sehr bedeutend. Denn nur wer auf der Wählerliste steht, darf wählen und gewählt werden. Der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste, die anschließend im Betrieb bekanntzumachen ist. Bei der Erstellung der Wählerliste muss der Wahlvorstand u. a. die Schwellenwerte für die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen beachten, die der Gesetzgeber mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 18. Juni 2021 einführte. In Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern entfällt das Erfordernis einer Unterzeichnung der Wahlvorschläge künftig gänzlich. In Betrieben mit mehr als 20 und bis zu 100 Wahlberechtigten reichen zwei Unterschriften aus.
Begründet wurde die Wahlanfechtung im Wesentlichen mit dem Vorwurf, der Arbeitgeber habe die Wahl unzulässig beeinflusst. Dabei fokussierte sich der Vorwurf auf Geschehnisse bei zwei vom Arbeitgeber initiierten Mitarbeitertreffen für AT-Angestellte und Führungskräfte. Nach den Feststellungen der Vorinstanz ( Hessischen LAG, 12. November 2015 – 9 TaBV 44/15) hatte der Personalleiter bei dem einen Treffen im Herbst 2013 die Zusammenarbeit mit dem damaligen Betriebsrat exemplarisch anhand einer Emailkorrespondenz zwischen ihm und der Betriebsratsvorsitzenden geschildert. Darauf kam – aus dem Kreis der anwesenden Mitarbeiter – eine kritische Stimmung gegen den amtierenden Betriebsrat auf. Die anwesenden Arbeitgebervertreter sollen in dem Zusammenhang auf die im Jahr 2014 anstehenden Wahlen verwiesen haben. Es soll sogar der Ausspruch " Wer die Betriebsratsvorsitzende wählt, begeht Verrat am Unternehmen " gefallen sein. LAG postuliert umfassende Neutralitätspflicht bei Betriebsratswahl
Das Arbeitsgericht Wiesbaden wies die Wahlanfechtung zurück.
Schweigt der Arbeitgeber auf einen Vorschlag des Betriebsrats, hat das keine Wirkung. Daher gilt dann das reguläre Wahlverfahren. Erfolgt die Wahl des Betriebsrats dennoch im vereinfachten Wahlverfahren, ist sie anfechtbar. Auf die Einladung zur Wahlversammlung müssen alle Arbeitnehmer Zugriff haben, z. per E-Mail. Andernfalls kann die Wahl des Betriebsrats nichtig sein. Die Folge: Die Wahl ist abzubrechen. Der Arbeitgeber muss den einladenden Arbeitnehmern oder der einladenden Gewerkschaft die erforderliche Technik bereitstellen. Als weitere Arbeitgeberpflicht muss der Arbeitgeber sofort nach Aushang der Einladung den einladenden Arbeitnehmern bzw. der Gewerkschaft alle Unterlagen übergeben, die nötig sind, um die Wählerliste anzufertigen. Die Unterlagen müssen sich in einem versiegelten Umschlag befinden. Es reicht, dass der Umschlag fest verschlossen und der Verschluss mit dem Stempel des Arbeitgebers versehen ist. Arbeitgeberpflichten bei Sachmitteln und sonstigen Kosten der Wahl
Der Arbeitgeber trägt nach § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) die Kosten der Wahl.