Ist der Stpfl. eine Personengesellschaft, an der sowohl natürliche Personen als auch Körperschaften beteiligt sind, sind bei der Hinzurechnung die unterschiedlichen Regelungen von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG einerseits und § 8b Abs. 1, 5 KStG andererseits zu berücksichtigen. Es kann sich empfehlen, insoweit Erläuterungen zu der Berechnung des maßgebenden Betrags auf einem gesonderten Blatt beizufügen. Als Ergebnis der Hinzurechnung sind damit bei allen Unternehmern die erhaltenen steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen in vollem Umfang im Gewerbeertrag enthalten, die hiermit zusammenhängenden Betriebsausgaben in vollem... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr? Leitfaden 2017 - Anlage BEG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks | Haufe Steuer Office Excellence | Steuern | Haufe. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Steuer Office Excellence 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Formulare - Steuererklärung - Gewerbesteuer - 2015
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Bayerisches Landesamt Für Steuern: Formulare - Steuererklärung - Gewerbesteuer - 2015
Bei einer Körperschaft oder einer Personengesellschaft, soweit an ihr Körperschaften beteiligt sind, sind die Gewinnausschüttungen im Gewinn aus Gewerbebetrieb wegen § 8b Abs. 1 KStG überhaupt nicht enthalten, wenn am 1. 1. 2017 unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft bestanden hat oder im Lauf des Kalenderjahrs 2017 eine Beteiligung von mindestens 10% erworben wurde. Sie sind daher in vollem Umfang hinzuzurechnen. Bayerisches Landesamt für Steuern: Formulare - Steuererklärung - Gewerbesteuer - 2015. Andererseits wurde der Gewinn aus Gewerbebetrieb in diesen Fällen nach § 8b Abs. 5 KStG um nicht abziehbare Betriebsausgaben in Höhe von 5% der Gewinnausschüttungen erhöht; dies ist jetzt rückgängig zu machen, die Hinzurechnung also um 5% zu kürzen. Im Ergebnis werden nur 95% der Gewinnausschüttung hinzugerechnet. Die tatsächlichen mit den Gewinnausschüttungen zusammenhängenden Betriebsausgaben müssen nicht gesondert berücksichtigt werden, da sie schon den Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 7 GewStG gemindert haben.
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Der Vordruck enthält nur die Verteilung der Verluste auf die einzelnen Mitunternehmer. Die Summe der Verluste für die Mitunternehmerschaft ist in den Zeilen 96ff. des Vordrucks GewSt 1 A enthalten. Die Anlage EMU erfasst Daten für 2 Mitunternehmer. Sind mehr Mitunternehmer vorhanden, sind weitere Anlagen EMU abzugeben. Die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die einzelnen Mitunternehmer erfolgt nach dem für den Erhebungszeitraum 2017 geltenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel ( § 10a Satz 4 GewStG). Das hat zur Folge, dass die Ergebnisse der Sonderbilanzen (einschließlich Sondervergütungen) und der Ergänzungsbilanzen im Schlüssel nicht berücksichtigt werden. Die Summe der für die Mitunternehmer eingetragenen Beträge muss den Beträgen für die Mitunternehmerschaft aus den Zeilen 96 ff. des Vordrucks GewSt 1 A entsprechen. [1] 1. 1 Zeilen 1–2 Im Kopf des Vordrucks sind der Name und die Steuernummer der Mitunternehmerschaft anzugeben. Außerdem ist, wenn mehrere Anlagen EMU verwendet werden müssen, die laufende Nummer der Anlage anzugeben.