CDA
Quelle:
MDS
Start CDA Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
01. 11. 2016 – 18:56 Uhr (zuletzt bearbeitet: 19. 08. 2020 – 18:40 Uhr)
Quelle: MDS – Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Das neue Begutachtungsinstrument der sozialen Pflegeversicherung
Details der Begutachtung von der Frage der Mobilität bis hin zu Fragen und Antworten. 28 Seiten Information übersichtlich zusammen gestellt. Das Dokument finden Sie als PDF im Anhang zum Durchlesen und Runterladen. Selbständigkeit als maß der pflegebedürftigkeit grad. DL
Anhang
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Selbständigkeit Als Maß Der Pflegebedürftigkeit In Deutschland
Im Rahmen dieser Begutachtung wird die verbliebene Selbständigkeit ermittelt. Liegt Pflegebedürftigkeit vor, erkennt die zuständige Pflegekasse Betroffenen einen Pflegegrad zu, der Grundlage für den Anspruch auf Leistungen ist. Gründe und Ursachen
Für Pflegebedürftigkeit kann es zahlreiche Gründe und Ursachen geben: Unfälle, Schicksalsschläge oder Zufälle spielen hier genauso eine Rolle wie plötzlich auftretende oder langfristig fortschreitende Krankheiten (z. B. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit. COPD, Multiple Sklerose, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz oder rheumatische Erkrankungen wie Gicht oder Osteoporose). Aber auch psychische Ursachen können dazu führen, dass ein Mensch nicht länger in der Lage ist, seinen Alltag selbst zu bewältigen, bekannte Störungen bzw. Krankheiten des Nervensystems sind etwa Altersdepression, Demenz und Parkinson. Was können Betroffene und Angehörige tun? Im Akutfall, etwa nach einem schweren Schlaganfall oder Herzinfarkt wird die zuständige Sozialstation einer Klinik Betroffene und Angehörige dabei unterstützen, schnellstmöglich Pflegebedürftigkeit festzustellen, einen entsprechenden Pflegegrad zu beantragen und Leistungen der zuständigen Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.
Selbständigkeit Als Maß Der Pflegebedürftigkeit Grad
Das Wichtigste in Kürze:
Pflegebedürftig ist, wer in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt und für mindestens sechs Monate auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist. Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird im Rahmen einer medizinischen Begutachtung ermittelt: Je geringer das Maß der Selbständigkeit, desto größer die Pflegebedürftigkeit. Dem Unterstützungsbedarf entsprechend wird Betroffenen ein Pflegegrad zuerkannt, der Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegeleistungen ist. Foto: Shutterstock/ News Africa
Was ist Pflegebedürftigkeit? Selbständigkeit als maß der pflegebedürftigkeit feststellen. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person im Alltag regelmäßig und dauerhaft Unterstützung oder Versorgung benötigt, etwa als Folge einer chronischen Erkrankung, von körperlichen oder psychischen Einschränkungen, einer Behinderung oder aufgrund von Alterserscheinungen. Um Anspruch auf Pflegeleistungen geltend machen können, ist eine medizinische Begutachtung erforderlich, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) vorgenommen wird.
Mit dem neuen Begutachtungsmodell, das die Grundlage für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 bildet, wurden sechs Teilbereiche zur Begutachtung etabliert:
Mobilität: Wie selbständig ist der Begutachtete in puncto Beweglichkeit? Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kommt der Antragsteller allein im Alltag zurecht? Liegen Auffälligkeiten im Verhalten oder psychische Probleme vor? Kann sich der Antragsteller selbständig versorgen und sich um die eigene körperliche Hygiene kümmern? Bestehen krankheits- oder therapiebedingte Belastungen und kann der Antragsteller sie bewältigen? Pflegt der Begutachtete einen selbstbestimmten Alltag und soziale Kontakte? In die Feststellung des Pflegebedarfs fließen auch medizinische Unterlagen wie Krankheitsberichte, ärztliche Befunde oder Atteste, sowie Unterlagen ambulanter Pflegedienste ein. Die Selbstständigkeit als neues Maß der Pflegebedürftigkeit | SpringerLink. Diese Unterlagen sollten Betroffene oder Angehörige beim Besuch des Gutachters bereithalten. Auf Basis aller gewonnen Informationen fertigt der beauftragte Gutachter eine Beurteilung an, die er an die Pflegekasse übermittelt.