2-3 Vorsorgewerte für Böden entsprechend Ziffer 4. 1999 Variante 3 – Entsorgung auf einer Deponie Sofern keine Verwertung des Materials möglich ist und folglich ein Beseitigung auf einer Deponie erfolgen soll: Parameterumfang entsprechend Spalten 5, 6, 7 der Tabelle 2 Zuordnungswerte des Anhangs 2 der Deponieverordnung ( DepV) vom 27. 04. 2009 Sonstige Varianten sind im Einzelfall mit dem Amt für Umweltschutz und Straßenbau abzustimmen. Bei der Festlegung der zu untersuchenden Parameter ist zu beachten, dass beispielsweise bei der der Überschreitung des 70% Vorsorgewertes der BBodSchV ggf. weitere Parameter untersucht bzw. nachuntersucht werden müssen. Dies könnte zu eine erneuten Probenahme vor Ort und höhere Kosten führen. Die entstehenden Kosten für Analyse und Probenahme trägt der Antragsteller. Probenahme / Analyse Um eine qualifizierte und repräsentative Beprobung sicherzustellen, sind an mehreren Stellen Proben zu entnehmen (z. Zulauf, Ablauf, Tiefpunkte, Stauwerke etc. ). (Die Probenahme kann in Anlehnung an den letzten Absatz der Ziffer 2.