Im schlimmsten Fall geht das aus der eigenen Tasche des Auftragnehmers. Wichtig: Aufträge im Namen und Auftrag des Kunden vergeben und nicht in eigenem Namen an den Subunternehmer erteilen. Werkverträge Aufgrund der umfangreichen Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Subunternehmer ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Außerdem sollten Sie auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Hier gibt es jedoch feine Unterschiede. Der freie Mitarbeiter ist in der Haftpflichtversicherung mit geschützt, es gibt keinen Unterschied zu einem angestellten Mitarbeiter. Der Freiberufler, der für einen einzelnen Auftrag engagiert wird, zählt nicht zu den versicherten Personen. Vorsicht bei Stundenlohnarbeiten – unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung droht! - Baurecht 2.0. Das gilt ebenso für den Subunternehmer. Entstehen Schäden, so haftet dafür zwar erst einmal die Versicherung. Sie hat aber das Recht, den Subunternehmer in Regress zu nehmen. Autor: Jürgen Busch ( 29 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 50 von 5) Loading...
- Vorsicht bei Stundenlohnarbeiten – unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung droht! - Baurecht 2.0
- Subunternehmer im Baugewerbe: Das müssen Sie wissen | NEVARIS
- Subunternehmen: Das müssen Handwerker wissen | Ratgeber
Vorsicht Bei Stundenlohnarbeiten – Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung Droht! - Baurecht 2.0
Laut Berufsgenossenschaft werden in der Bauwirtschaft rund 30 Prozent der Leistungen von Subunternehmen erbracht. Arenz rät "Auftraggebern bei ihren Nachunternehmen" zu prüfen, "ob die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden". Unternehmen, die mit Subunternehmen zusammen arbeiten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen für deren nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge haften. Subunternehmen: Das müssen Handwerker wissen | Ratgeber. Haftungsausschluss geklärt: Die BG Bau weist darauf hin, dass ein Verschulden des Hauptunternehmers ausgeschlossen werden kann, wenn es Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen mittels einer Präqualifikation oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft aufzeigen kann. Lange wurde diskutiert, ob es für den Haftungsausschluss von Hauptunternehmen ausreicht, wenn vor Vertragsvergabe und gelegentlich während des Bauzeitraums eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Diesen Streit sieht die BG Bau durch die Änderung von Paragraf 28e, Absatz 3f, Satz 1 SGB IV beigelegt.
Subunternehmer Im Baugewerbe: Das Müssen Sie Wissen | Nevaris
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Veröffentlicht 10. Oktober 2017
· Aktualisiert 13. September 2017
Umfangreiche Bauaufträge, aber auch Terminverschiebungen machen es manchmal erforderlich, Teile der beauftragten Leistung Subunternehmer weiterzugeben oder die eigene Belegschaft personell aufzustocken, um den versprochenen Erfolg in der vereinbarten Zeit zu erreichen. Richtigen Vertragstyp wählen
Die Einschaltung eines Subunternehmers erfolgt durch Abschluss eines entsprechenden Subunternehmer – Werkvertrags. Subunternehmer im Baugewerbe: Das müssen Sie wissen | NEVARIS. Die Aufstockung des eigenen Personals erfolgt zum Beispiel durch die Beschäftigung von Leiharbeitern. Die Grenzen zwischen diesen Verträgen sind mitunter fließend. Dabei ist die Entscheidung für den richtigen Vertragstyp bedeutsam: Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ist ein Gesetzesverstoß mit erheblichen arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und möglicherweise sogar strafrechtlichen Konsequenzen. Bei der Vertragsgestaltung ist also Vorsicht geboten. Die Unterschiede
Im Regelfall ist die Unterscheidung zwischen einem Subunternehmerwerkvertrag und einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unproblematisch: Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen Erfolg, beim Überlassungsvertrag schuldet der Verleiher lediglich das Personal.
Subunternehmen: Das Müssen Handwerker Wissen | Ratgeber
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) haftet ein vom Bauherrn mit der Errichtung eines Bauvorhabens beauftragter Generalunternehmer auch dann, wenn ein Subunternehmer die Löhne seiner Arbeiter nicht bezahlt hat. In dem vorliegenden Fall besteht jedoch die Besonderheit, dass der Generalunternehmer Insolvenz angemeldet hat, so dass sich nunmehr die Frage stellt, ob auch der eigentliche Bauherr, die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, neben dem Arbeitgeber und dem insolventen Generalunternehmer als Bürge für die nicht gezahlten Löhne haftet. Das wäre nach der Rechtsprechung des BAG dann der Fall, wenn der Bauherr zugleich als "Bauträger" anzusehen wäre. Diese Voraussetzung war nach Ansicht des Klägers erfüllt, weil der Bauherr des Gebäudes der "Mall of Berlin" von vornherein beabsichtigte, das Gebäude als Einkaufszentrum zu nutzen und die darin befindlichen Geschäftsräume zu vermieten. Dem ist das Arbeitsgericht nicht gefolgt. Auf Bauträgereigenschaft kommt es an
Bauträger im Sinne des AEntG ist nur derjenige, der baut, um das errichtete Gebäude gewinnbringend zu veräußern.
Der Auftragnehmer hat den Vorteil, dass er auch größere Aufträge annehmen kann und diese dennoch in der vorgegeben Zeit abarbeitet. Vor allem dann, wenn mehrere Subunternehmer eingeschaltet werden, lassen sich auch sehr komplexe Aufträge umsetzen. Allerdings ist die Kehrseite der Medaille, dass der Auftragnehmer für Zahlungen und das Einhalten von Terminen ebenso haftet wie für Fehler und eine schlechte Koordinierung. Bezahlung des freien Mitarbeiters Bezahlung des freien Mitarbeiters Der Subunternehmer als freier Mitarbeiter stellt seine Leistungen in Rechnung. (mehr Infos bei uns: Rechnung des Freiberuflers) Das Geld zahlt der ursprüngliche Auftragnehmer an den Subunternehmer. Dieser hat es im Idealfall bereits vom Auftraggeber als Vorschuss erhalten oder muss selbst in Vorleistung gehen. Die Aufwendungen können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. (mehr Infos bei uns: Betriebsausgaben des Freiberuflers) Zahlt der Auftraggeber nicht oder ist zahlungsunfähig, muss der Auftragnehmer den Subunternehmer aber dennoch bezahlen, sofern die erbrachte Leistung die gewünschte ist.