Kirchensteueramt Bayreuth
Sophienstraße 29
95444 Bayreuth
Telefon: 0921/ 16 273 - 500
Fax: 0921 / 16 273 - 699
E-Mail:
Website:
Evang. -Luth. Kirchensteueramt Augsburg-München
Halderstraße 27
86150 Augsburg
Telefon: 0821/999 854 - 100
Fax: 0821/ 999 854 - 200
Kirchensteueramt Nürnberg
Lorenzer Platz 10a
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 / 244 32 - 0
Fax: 0911 / 244 32 - 80
Website:
- Kirchenaustritt erklären
Kirchenaustritt Erklären
Eine Folge (nicht Zweck) Ihres Kirchenaustritts ist, dass Sie aus Sicht des Staates nicht mehr Mitglied dieser Kirche sind und deshalb keine Kirchensteuer mehr zahlen müssen. Sie können Ihren Kirchenaustritt schriftlich erklären. Die Erklärung muss Ihren Vornamen, Familiennamen und gegebenenfalls Ihren Geburtsnamen, Ihr Geburtsdatum und -ort und Ihre Adresse enthalten. Sie müssen die Religionsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen, genau bezeichnen. Beispielsweise nicht "katholisch" oder "evangelisch", sondern "römisch-katholisch" oder "evangelisch-lutherisch". Ihre Unterschrift muss von einem Notar beglaubigt werden. Dann schicken Sie die Austrittserklärung mit der Post an das zuständige Standesamt. Evangelisches kirchensteueramt muenchen.de. Auf Antrag erhalten Sie vom Standesamt eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.
Ihr kirchliches Einnahmesystem sollte verfassungskonform ausgestaltet werden. "