Damit ist dann auch keine intensive Pflege gemeint sondern eben nur einfache Hilfen, z. beim Anziehen usw... Zeitlich liegt die Grenze dann bei 1, 5 Stunden je Tag, darüber hinaus wäre schon Pflegegrad I gegeben und die Pflegekasse würde einspringen müssen. RA Fabian Fricke
Nießbrauchrecht, Kosten Für Pflegeheim, Fiktive Miete
Das Recht, in der betreffenden Immobilie zu leben oder Einkünfte daraus zu erzielen, ist auch nicht vererbbar – eine Gemeinsamkeit beider Modelle. Reparaturen und Nebenkosten Auch bei der Verteilung von Reparatur- und Nebenkosten ähneln sich die beiden Wohnrechtsmodelle. Kleinere, auf Verschleiß oder persönliche Abnutzung basierende Reparaturen, muss der Nießbraucher oder Wohnrechts-Nutzer selbst tragen. Sobald aber größere Reparaturen, beispielsweise der Heizungsanlage, anfallen, sind die Eigentümer am Zug. Nießbrauchrecht, Kosten für Pflegeheim, fiktive Miete. Nebenkosten, die durch das Bewohnen der Immobilie entstehen, sind wiederum vom Nutzer der Immobilie zu tragen – egal, ob dieser ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht innehat. Anders sieht es aus, wenn Modernisierungen an der Immobilie vorgenommen werden müssen: Kosten für den Einbau einer neuen Heizungsanlage oder für Solarpanels müssen nämlich die Eigentümer tragen. Steuer Muss der Nießbraucher keine Zahlungen an den Eigentümer leisten, spricht man von einem unentgeltlichen Nießbrauchrecht.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können. Zunächst ein Vorwort um Missverständnissen vorzubeugen: Auch wenn Ihr Vater Alleineigentümer des Hauses ist, muss das Haus nicht verkauft werden um seine Sozialleistungen zu sichern. Voraussetzung ist, dass es sich um ein angemessenes Hausgrundstück handelt, dass von dem Ehepartner oder einer anderen nahestehenden Person weiter bewohnt wird. Die Angemessenheit ergibt sich aus der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücks- beziehungsweise der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes. Nach dem Tod des Hilfeempfängers werden allerdings die während der vorangegangen zehn Jahre angefallenen Kosten vom Erben verlangt. Als Kinder sind Sie außerdem auch gegenüber Ihren Eltern unterhaltspflichtig.