Der BGH hat entschieden, dass ein Grundstücksnachbar von seinem Nachbar die Unterlassung einer Pferdehaltung in einem "Offenstall" verlangen kann. Im Streitfall war ein solcher Stall ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme errichtet worden. Die Verletzung nachbarschützender Vorschriften kann einen verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch begründen. Darum geht es
Die Parteien sind Nachbarn. Nachbarn streiten über Pferdegeruch | Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt. Die Beklagte zu 1 ist Inhaberin eines Pferdehofs. Sie errichtete ohne Baugenehmigung auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück in einer Entfernung von etwa 12 m vom Einfamilienhaus der Klägerin einen Offenstall für Pferde und stellte darin Pferde ein. Die Beklagte zu 2, deren Geschäftsführerin die Beklagte zu 1 ist, betreibt auf dem Grundstück eine Reitschule. Die Bauaufsichtsbehörde lehnte im September 2013 die Erteilung einer Baugenehmigung ab. Die von der Beklagten zu 1 erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht 2016 mit der Begründung ab, der Offenstall lasse die gebotene Rücksichtnahme auf das Wohnhaus der - dort beigeladenen - hiesigen Klägerin vermissen.
- Pferdeweide im Wohngebiet – Rechtliche Regelungen
- Pferde stören Schlaf: BGH entscheidet über Abstand und Lärm - WELT
- Nachbarn streiten über Pferdegeruch | Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt
Pferdeweide Im Wohngebiet – Rechtliche Regelungen
sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Behauptung der Nachbarin, sie – die Reitschule – habe Pferde in den Offenstall eingestellt. Dieser hat sie bislang nicht genügt. Sie wird in dem erneuten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg zunächst vorzutragen haben, welche Pferde in dem von der Nachbarin behaupteten Zeitraum der Nutzung des Offenstalls in ihrem Eigentum standen und wo diese untergestellt waren. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Pferdeweide im Wohngebiet – Rechtliche Regelungen. November 2020 – V ZR 121/19 LG Halle, Urteil vom 28. 09. 2018 – 5 O 261/16 [ ↩] OLG Naumburg, Urteil vom 17. 04. 2019 – 12 U 123/18 [ ↩]
Pferde Stören Schlaf: Bgh Entscheidet Über Abstand Und Lärm - Welt
Die Beeinträchtigung öffentlicher Belange begründe regelmäßig keine subjektiv öffentlichen Rechte des Nachbarn. Nachbarschützend sei alleine das Gebot der Rücksichtnahme, welches hier nicht verletzt war. Bei Abwägung im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme führe die objektive Baurechtswidrigkeit des angegriffenen Vorhabens nicht automatisch dazu, dass die Interessen des Bauherrn (Pferdehalter)generell hinter den Interessen des Nachbarn zurückzutreten hätten. Eine schutzwürdige Abwehrposition erlange der Nachbar nicht alleine dadurch, dass "die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist. Pferde stören Schlaf: BGH entscheidet über Abstand und Lärm - WELT. " Das Rücksichtnahmegebot gewährleiste einen Ausgleich der Interessen. Die Anforderungen hängen davon ab, was "dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist. "
Nachbarn Streiten Über Pferdegeruch | Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt
Grundsätzlich ist die Großtierhaltung in reinen Wohngebieten untersagt. Als reine Wohngebiete werden Areale verstanden, auf denen sich weder landwirtschaftliche, noch industrielle Betriebe angesiedelt haben. Die Flächen sind also nicht mehr als "gebietsrein" zu bewerten. Solche sogenannten "Gemengelagen" hat man als Pferdebesitzer noch eher die Chance einen positiven Bescheid für die Haltung des Tieres zu erhalten. Doch auch in diesem Fall sind einige Behördenwege zu erledigen, um die Erlaubnis und Genehmigungen einzuholen:
bei der Gemeinde als Baubehörde,
beim Veterinäramt als Behörde für Gesundheit und Tierschutz,
beim Bauamt bezüglich der Bauvorschriften,
beim Ordnungsamt wegen etwaiger gewerberechtlicher Vorschriften. Haltung von Pferden – Tierschutz ist zu beachten
Im §2 des Tierschutzgesetzes ist genau geregelt unter welchen grundsätzlichen Voraussetzungen Tiere gehalten werden dürfen:
Das Tier ist angemessen zu ernähren und zu pflegen. Es ist artgerecht unterzubringen. Die artgerechte Bewegungsmöglichkeit darf nicht eingeschränkt sein.
Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 11. 05. 2011 5K 897/10
Erfolglose Klage eines Nachbarn auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen Pferdehaltung auf einem Außenbereichsgrundstück ( § 35 BauGB), das an das im Innenbereich § 34 BauGB liegende Grundstück des Nachbarn grenzt. Eine erfreuliche Entscheidung für alle Pferdehalter (Tierhalter):
Die Kläger sind Eigentümer eines im Innenbereich mit vorwiegender Wohnbebauung liegenden Grundstücks. Sie forderten von der Gemeinde bauaufsichtsbehördliches Einschreiten u. a. gegen die Pferdehaltung auf einem angrenzenden Außenbereichsgrundstück. Die untere Bauaufsichtsbehörde hatte dies zuvor durch Bescheid abgelehnt. Das VG stellt in dieser Entscheidung klar, dass es im Verhältnis zu den Klägern unerheblich ist, ob "für die streitgegenständlichen baulichen Anlagen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 35 BauGB vorliegen, insbesondere ob diese privilegiert sind und ob ihnen öffentliche Belange entgegenstehen. "
Frage vom 28. 5. 2012 | 23:33
Von Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo liebes Forum! Ich wüßte gerne mal eure Meinung zum folgenden Fall:
Ein Freund hat seine Pferde privat bei sich zuhause stehen. Er wohnt in einer (eher kleinen) Gemeinde in Niedersachsen, in der es auch 2 Reitställe und zudem mehrere Bauernhöfe mit Nutzvieh aber auch Pferden gibt (er ist also nicht der einzige der dort Pferde hält). Die Pferde stehen in einem Stall, der dort schon lange so steht, früher standen dort auch Rinder. Hinter dem Haus hat er seinen Garten und daneben einen Sandplatz, auf den die Pferde tagsüber kommen und auf dem auch geritten wird. Dieser Sandplatz grenzt direkt an das Nachbargrundstück. Im Moment stehen dort 4 Großpferde (1, 60-1, 75), ein Fohlen und ein Pony (1, 35m). Platz hätte er noch für mindestens ein weiteres Pferd (Eine freie Box und eine Notbox). Der Nachbar ist ein einsamer älterer Mann, der sich offensichtlich gern beschwert. Er hat schon oft darüber geschimpft, dass wir ihm zu laut sind, sodass wir oft schon in den Garten gehen, wenn wir uns unterhalten wollen.