B. bei Verdacht des Verrats von Betriebsgeheimnissen oder bei strafbarem oder schädigendem Verhalten des Arbeitnehmers oder bei unzumutbarer wirtschaftlicher Belastung des Arbeitgebers. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Kündigungsschutzprozess – Muss Der Arbeitnehmer Weiter Arbeiten?
Zudem hat hier eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers stattzufinden. •Verhaltensbedingte Gründe. Solche Gründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorwerfbar verletzt. Kündigungsschutzprozess – muss der Arbeitnehmer weiter arbeiten?. Allerdings muss hier eine schwerwiegende Verletzung von Vertragspflichten vorliegen. In der Regel ist eine Abmahnung Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Eine Abmahnung ist eine Warnung, in der der Arbeitnehmer darauf hingewiesen wird, dass er sich vertragswidrig verhalten hat und eine nochmalige Verletzung von Vertragspflichten eine Kündigung nach sich ziehen kann. In einer Abmahnung muss immer der konkrete Sachverhalt, der aus Sicht des Arbeitsgebers den Vertragsverstoß darstellt, beschrieben werden, sonst ist die Abmahnung aus formellen Gründen unwirksam. Bei einem Vertragsverstoß hat daher der Arbeitgeber zunächst zu entscheiden, wie schwer dieser aus seiner Sicht wiegt. Er hat die Möglichkeit eine Abmahnung auszusprechen, in selteneren Fällen kann er auch ohne vorherige Abmahnung eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung aussprechen oder gar, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt, eine außerordentliche Kündigung.
Das Gesetz gewährt dem Getäuschten in § 124 BGB ein einjähriges Anfechtungsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt. Titelbild: Freedomz/
Zuletzt aktualisiert: 15. 09. 2021