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Wasserwirtschaft | Wasserrecht
Frau Dr. Christine Heuck
Geschäftsbereich II Geschäftsbereich II|Amt für Umwelt |Sachgebiet Wasserwirtschaft/Wasserrecht Sachgebietsleiterin Wasserwirtschaft/Wasserrecht
Bahnhofstraße 42–48 08523 Plauen
Als Untere Wasserbehörde sind wir für den Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer im Vogtlandkreis verantwortlich. Zu unseren Aufgaben gehören Gewässeraufsicht und Gefahrenabwehr ebenso wie das Überwachen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie beispielsweise Heizöllager, Tankstellen oder Anlagen der Landwirtschaft. Genehmigungsrechtlich liegen auch Gewässerausbau, Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern, Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen in unserer Zuständigkeit. Untere wasserbehörde plauen mitarbeiter. Wir erteilen Erlaubnisse zur Gewässerbenutzung und sind für Erlass und Änderung von Schutz- und Überschwemmungsgebieten sowie Gewässerrandstreifen in der Pflicht. Unsere fachlichen Stellungnahmen geben wir zu wasserrechtlichen und Verfahren nach anderen das Wasserrecht tangierenden Rechtsverordnungen ab.
- Wasserwirtschaft | Wasserrecht / Vogtlandkreis
- Untere Wasserbehörde
Wasserwirtschaft | Wasserrecht / Vogtlandkreis
Von hier aus folgt sie erst der Gemeindestraße Hämmerling und dann dem Schwertweg nach Norden und Osten bis zur Grenze der Gemarkung Brunndöbra. Anschließend folgt sie der Gemarkungsgrenze Brunndöbra nach Norden und anschließend nach Osten bis zur Grenze der Gemarkung Mühlleiten und dieser in östliche Richtung bis zur Grenze der Gemarkung Steindöbra. Dann verläuft sie entlang dem Kammweg nach Osten bis zur Obersachsenberger Straße und anschließend in südöstliche Richtung bis zur Staatsgrenze zur Tschechischen Republik. Die östliche und südliche Begrenzung des Verordnungsgebietes verläuft, beginnend am Treffpunkt der Obersachsenberger Straße mit der Staatsgrenze zur Tschechischen Republik, in südwestliche Richtung entlang der Staatsgrenze bis zur Gemarkungsgrenze Zwota. Von hier entlang der Gemarkungsgrenze Zwota bis zur Alten Klingenthaler Straße, anschließend entlang der Alten Klingethaler Straße nach Süden bis ca. Wasserwirtschaft | Wasserrecht / Vogtlandkreis. 55 Meter südlich des Flurstücks 1128/2 der Gemarkung Zwota. Von hier aus entlang verschiedener Wirtschaftswege nach Westen bis zur Döhlerwaldstraße, entlang dieser in südliche und westliche Richtung bis zur Grenze des Flurstücks 1108/1 der Gemarkung Zwota und von hier aus nach Norden, die Flurstücke 1108/1, 1107/1, 1106 und 1105/1 umfahrend, bis zum Hüttenbachweg.
Untere Wasserbehörde
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Hochwasserentstehungsgebiete
[26. 08. 2020]
Verordnung
der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des
Hochwasserentstehungsgebietes
"Zwota"
Vom 20. Juli 2020
Auf Grund von § 76 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (SächsGVBl. 287) geändert worden ist, wird verordnet:
Inhaltsübersicht
§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
§ 3 Ersatzverkündung, Einsichtnahme
§ 4 Inkrafttreten
Anlage 1 Gesamtkarte Maßstab 1:15. 000
Anlage 2 Übersichtskarte Detailkarten Maßstab 1:21. Untere wasserbehörde plauen germany. 000
Anlage 3 33 Detailkarten Maßstab 1:2. 000
Anlage 4 Flurstückverzeichnis
§ 1
Festsetzung als Schutzgebiet
(1) Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Klingenthal, Markneukirchen, Schöneck/Vogtl. sowie der Gemeinde Grünbach im Landkreis Vogtlandkreis werden als Hochwasserentstehungsgebiet im Sinne des § 76 Abs. 1 SächsWG festgesetzt. (2) Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung "Zwota".
Ausweichend wurde lediglich auf vergleichbare Gutachten wie für Grumsmühlen hingewiesen. Und der Eindruck geschürt, "gemach, wir wollen doch erst einmal nur erkunden". Und "nicht gegen den Willen der Gemeinde", wie man immer wieder beteuerte. Donnerwetter! Nun schafft es der WVLL, die umfangreichen Antragunterlagen in kürzester Zeit zusammenzutragen? Zur Erinnerung: die gleichen Gutachter (Dünsing, Geo-Infometric) benötigten für den Erhöhungsantrag bis zur Genehmigung in Grumsmühlen lediglich 4 Jahre (von 1995 – 1999), während ihre Vorgänger von 1975 bis zu ihrer 'Auswechslung' in 1995 wirkungslos blieben. U. Untere Wasserbehörde. a., weil sie Schäden nicht ausschließen wollten. Ihre Nachfolger sahen keine Probleme – wie jetzt in Lengerich! Vergleicht man die Zeitspanne, die Gutachter anderenorts benötigen, um die Auswirkungen der Förderung auf den Wasserhaushalt sowie auf Natur und Landschaft sorgfältig zu ermitteln und in prüffähige Antragsunterlagen zu bündeln, so muss hier wohl das Rumpelstilzchen mitgewirkt haben.