Deutsches Medizinrechenzentrum
Einfache Abrechnung von Pflegeleistungen
Wir stellen Ihnen den Leistungskomplexes 31 für NRW vor klärt auf Alle Infos zur Abrechnung
Erfahren Sie hier, wie Sie Häusliche Betreuung bzw. Pflegerische Betreuung nach § 124 SGB XI als Leistungskomplex 31 (LK 31) abrechnen können. Durch die Einführung des Leistungskomplexes LK31 kann die Häusliche Betreuung in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach § 124 SGB XI abgerechnet werden. Kassenabrechnung | Abrechnungsfallen bei Hausbesuchen. Seit 1. Januar 2017 fasst der Gesetzgeber in NRW diese Leistung als Pflegerische Betreuung und gleichberechtigte Sachleistung zusätzlich zu den "körperbezogenen Pflegemaßnahmen" und den "Hilfen bei der Haushaltsführung" auf. Der Punktwert für diese Leistung ist mit 625 angegeben und ermöglicht so je nach individuellem Punktewert des Pflegedienstes einen Stundensatz zwischen 29 bis 34 Euro. Der Leistungskomplex 31 (LK 31) kann minutengenau mit den Kostenträgern in NRW abgerechnet werden. Der Leistungskomplex kann die Pflege -Leistung unterbrechen und komplementär zur Verfügung stehen, ist aber auch als solitäre Leistung abrechenbar.
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Kassenabrechnung | Abrechnungsfallen Bei Hausbesuchen
Aus Dokumentation
Einführung
(1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
Leistungen der Kurzzeitpflege,
Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,
Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der in Satz 3 genannten Leistungen Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 eingesetzt werden.
Die Entfernungspauschale ist bei Arbeitnehmern nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. Arbeitnehmer können pro Beschäftigungsverhältnis nur eine erste Tätigkeitsstätte haben. Es kommt somit zunächst darauf an festzustellen, ob es sich bei den Fahrten, die der Arbeitnehmer unternimmt, überhaupt um Fahrten handelt, für die die Entfernungspauschale gilt. Die Entfernungspauschale ist anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat. Gemäß § 9 Abs. 4 EStG ist dies in mehreren Stufen zu prüfen. Dabei ist zwingend die folgende Reihenfolge einzuhalten:
1. Schritt:
Der Arbeitgeber hat die erste Tätigkeitsstätte festgelegt. 2. Schritt:
Ohne Festlegung bzw. ohne eindeutige Festlegung durch den Arbeitgeber sind die gesetzlich vorgegebenen Merkmale entscheidend. 3. 1 Grundsätze bei der Ermittlung der Entfernungspauschale Setzt der Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug ein, ist die Ermittlung ganz einfach. Als Werbungskosten sind abziehbar: 0, 30 EUR bzw. 0, 35 EUR × Entfernungskilometer × Anzahl der Fahrten pro Jahr.