In diesem Fall handelt es doch nach meinen Verständis nicht um einen Haftpflichtschaden sondern um einen
Sturmschaden. Kann dieser den nach Voranschlag abgerechnet werden. MFG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11. 2008 | 21:56
bei Sturmschäden greift regelmäßig die Wohngebäudeversicherung, in dieser dürfte aus den dargestellten Gründen aber keine Abrechnung nach Gutachten möglich sein. Unfallschaden auszahlen lassen: So gehen Sie vor | VERIVOX. Die Haftpflichtversicherung wurde eingangs nur erwähnt, um Ihnen den Ursprung des Prinzips "Abrechnung nach Gutachten" zu erläutern und sodann auf den Unterschied zwischen den Haftpflichtversicherungen und den Kostenversicherunmgen eingehen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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Etwas anders verhält es sich bei Kaskoschäden, also Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. In diesem Fall ist die Barauszahlung häufig gar nicht möglich. Viele Versicherer haben in ihren Versicherungsbedingungen festgehalten, dass die Kosten für Kaskoschäden nur im Fall der Reparatur durch eine Werkstatt übernommen werden. Wer sein Auto sowieso selbst reparieren möchte oder den Schaden aufgrund Geringfügigkeit belässt, ist gut beraten, wenn er keinen finanziellen Ausgleich von der Vollkaskoversicherung verlangt. Dies hätte nämlich zur Folge, dass der Versicherungsnehmer in der SF-Klasse schlechter gestellt wird. Dazu kommt, dass die eigene Versicherung den Gutachter bestimmen darf. Die Auszahlung eines Vollkaskoschadens ist also mit Vorsicht zu genießen. Unfallschaden auszahlen lassen - das müssen Sie wissen | FOCUS.de. Bei einem Teilkaskoschaden entfällt zumindest der Sachverhalt der höheren SF-Klasse nach Auszahlung des Schadens. Ein Glasschaden am Scheinwerfer wäre ein klassischer Fall, sich einen Teilkaskoschaden auszahlen zu lassen, aber die Reparatur selbst vorzunehmen.
Je nach Versicherer besteht auch die Möglichkeit, auch eine unbegrenzte Deckung zu vereinbaren. Bei Neuwertentschädigungen kommt es oftmals zu Überraschungen
Immer wieder kommt es vor, dass die Hausratversicherer weniger Geld als ursprünglich vereinbart für den beschädigten oder entwendeten Hausrat bezahlen. Gerade wenn es um Neuwertentschädigungen geht, halten sich Versicherer bei Computern und Unterhaltungselektronik mit den Leistungen sehr bedeckt. Kostete ein Flachbildfernseher im Jahre 2002 noch an die 4. 000 Euro, gibt es ein vergleichbares Gerät heute bereits für unter 1. 000 Euro. Aus diesem Grund erstatten die Versicherer vielfach nicht den aktuellen Einkaufspreis, sondern nur den aktuellen Neuwert. Hausratversicherung schaden auszahlen lassen. Hierbei prüft der Versicherer, zu welchem Preis sich die beschädigte oder gestohlene Sache neu beschaffen lässt, daran wird im Anschluss der hierbei ermittelte Preis als Entschädigungsgrenze festgesetzt. Da gerade Unterhaltungselektronik immer günstiger wird, müssen Versicherer teilweise derbe preisliche Abschläge hinnehmen.