Man erreicht sie übers Handschuhfach. Du hast also nachher 6 löcher im A-Brett. Gruß Tom
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Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 1 month von Tom. Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
Beiträge
Regibier
Hallo,
ich, wir brauchen dringend eine Auskunft:
Der Kassenwart legt zum 14. 04. 2018 sein Amt nieder. Laut Satzung muss keine neue Wahl und auch keine Mitgliederversammlung erfolgen,
ein neuer Kassenwart wird berufen. Trotzdem steht die Kassenübergabe an. Jetzt die Fragen:
1. Darf der neue Kassenwart die Kassenführung sofort übernehmen? 2. Wer darf die Kassenprüfung durchführen? Die letzte Kassenprüfung war im November 2017 – zwei Kassenprüfer haben die Überprüfung für 2016 durchgeführt und der Kassenwart wurde
entlastet. 3. Wie lange sind diese Kassenprüfer verpflichtet? Ende ihre Berufung nach der Jahreshauptversammlung 2017 oder müssen sie bis zur
folgenden Jahreshauptversammlung zur Verfügung stehen? 4. Kassenprüfung verein zeitraum zwischen. Was ist zu tun, wenn ein Kassenprüfer diese Aufgabe ablehnt? 5. Kann der Vorstand ohne Mitgliederversammlung und -abstimmung in dieser Situation Mitglieder bestimmen, die Übergabe zu kontrollierenß
6.
Eine Kassenprüfung im Verein ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben: Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Allerdings gewährleistet sie das Vertrauen der Mitglieder in ihren Vorstand. Die Kassenprüfung ist die Verwirklichung des Vier-Augen-Prinzips bei der Kassenführung. Was ist bei den Festlegungen zur Kassenprüfung zu beachten? #
Auch wenn die Kassenprüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie in der Regel in den meisten Vereinen durchgeführt. Sie stärkt das Vertrauen der Mitglieder und gibt den Funktionsträgern eine gewisse Sicherheit. Es ist daher empfehlenswert, wenn auch nicht erforderlich, in die Satzung Regelungen zur Kassenprüfung aufzunehmen. Kassenprüfer*in kann jedes Vereinsmitglied werden, welches nicht bereits im Vorstand aktiv ist oder zu einem anderen kontrollierenden Organ des Vereins gehört. Kassenwart, Kassenprüfung - Vereinswelt. Das sollte ebenfalls in der Satzung des Vereins festgehalten sein. Hier bleibt es den Vereinen frei, wie viele Kassenprüfer*innen sie einsetzen möchten und wie der Wahlturnus bzw. die Amtszeit ist.
Zwei Termine finde ich umständlich, falls Fragen aufkommen. # 5
Antwort vom 4. 2021 | 17:16
Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde die verschiednenen Möglichkeiten mit meinem Kassier besprechen. # 6
Antwort vom 7. 2021 | 10:25
Von Status: Unparteiischer (9178 Beiträge, 3890x hilfreich)
Dabei handelt es sich um private Zusammenkünfte, ansonsten wäre jede >3 Mann/Frau Firma, sofern es kein Familienunternehmen ist, in Deutschland geschlossen. # 7
Antwort vom 7. 2021 | 14:37
So sehe ich das auch. Vielen Dank. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen
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