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TV-Ang-O-aöS
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich. § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden. § 3 Probezeit. § 4 Gelöbnis. § 5 Ärztliche Untersuchung. § 6 Allgemeine Pflichten. § 7 Schweigepflicht. § 8 Belohnungen und Geschenke. § 9 Sonstige berufliche Tätigkeit. § 10 Personalakten. § 11 Haftung. § 11a Arbeitszeit. § 11b Freie Tage. § 12 Vergütung. § 13 Krankenbezüge. § 13a Anzeige- und Nachweispflichten. § 14 Forderungsübergang bei Dritthaftung. § 14a Jubiläumszuwendungen. § 15 Reisekostenvergütung. § 16 Wegstreckenentschädigung. § 17 Erholungsurlaub. § 18 Kündigung. § 19 Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Erreichen der Altersgrenze. Tarifvertrag für amtliche tierarzt und fleischkontrolleure deutsch. § 20 Zeugnis. § 21
§ 22 Arbeitsgeräte. § 23 Ausschlußfrist.
Tarifvertrag Für Amtliche Tierarzt Und Fleischkontrolleure Den
Zum 1.... Urteile Bundesarbeitsgericht 5 AZR 165/12.. Urteile Bundesarbeitsgericht 5 AZR 168/12.. Klägerin wurde bis Ende August 2008 nach dem Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure außerhalb öffentlicher Schlachthöfe-Ost vom 9. Urteile Bundesarbeitsgericht 5 AZR 170/12.. Urteile Bundesarbeitsgericht 5 AZR 174/12
Tarifvertrag Für Amtliche Tierarzt Und Fleischkontrolleure Photos
Darüber hinaus sind folgende Tätigkeiten in vollem Umfang einzubeziehen:
Schlachttieruntersuchung (einschließlich Wartezeit),
Hygienekontrolle,
Probenahme, Beschlagnahme, Nachuntersuchung, Endbeurteilung, Tagebuchführung und ähnliche Tätigkeiten. (2) Die Löhne (Vergütungen, Besoldungen), Sozialabgaben (Lohnnebenkosten), Zulagen, Zuwendungen und Fortbildungskosten für das Personal, das gemäß § 22 a Abs. 1 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1189), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 25 des Gesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224, 3240) die Überwachung durchführt, sind entsprechend der Zeitdauer der jeweiligen Amtshandlung oder den durch Tarifvertrag bestimmten Stückvergütungen in die Gebührenberechnung kostendeckend einzubeziehen. Vergütungsmodelle für für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte © Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.. Zu den Lohn- und Lohnnebenkosten gehören auch die Kosten für Vertretungsfälle (Krankheit, Urlaub). (3) Die Höhe der Löhne, Zulagen und Zuwendungen gemäß Absatz 2 ergeben sich aus folgenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung:
Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure außerhalb öffentlicher Schlachthöfe (TV Ang-O aöS.
vom 9. November 1994,
Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und in Einfuhruntersuchungsstellen (TV Ang-O iöS. vom 9. November 1994,
Bundesangestellten-Tarifvertrag-Ost,
4. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte (TV Zuwendung Ang-O) vom 10. Dezember 1990 und
5. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte (TV Urlaubsgeld Ang-O) vom 10. Dezember 1990. Für die Berechnung der Gebühr der kostenpflichtigen Tatbestände ist die Protokollerklärung des Agrarrates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Entscheidung des Rates vom 15. Juni 1988 (E 88/408/EWG), (ABl. EG Nr. L 194) vom 24. Januar 1989 (BAnz. S. 901) entsprechend einzubeziehen. REVOSax Landesrecht Sachsen - VwKGFlHGVO. (4) Für Rückstandsuntersuchungen gemäß nationalem Rückstandskontrollplan wird eine
Pauschalgebühr je geschlachtetes Tier erhoben, die jährlich durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen neu berechnet und durch das Staatsministerium für Soziales bekannt gegeben wird.