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Begutachtung für einen Reha-Bedarf: Zuständigkeit der DRV
Die Zuständigkeit der DRV für Rehaangelegenheiten ergibt sich aus der Anwendung des 14 Absatz 1 SGB IX. Sobald der Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellt ( auch medizinische Reha), dann muss die DRV prüfen, ob sie zuständig ist. Diese Prüfung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang erfolgen. In dieser Zeit muss die DRV seine Zuständigkeit feststellen. Stellt die DRV ihre Zuständigkeit in dieser Frist nicht fest, so ist die DRV von Gesetzeswegen zuständig und muss die Gesetze und Normen, die an sich der zuständige Rehabilitationsträger anzuwenden hätte, anwenden. So kann es sein, dass die DRV bei einer Rehaangelegenheit aus dem Krankenversicherungsrecht, dass SGB V anwenden muss oder bei einer Schwerbehinderungsangelegenheit das SGB IX. Daneben gelten auch noch die Regelungen des § 301 SGB VI. Reha gutachter erfahrungen test. Stellt die DRV seine Unzuständigkeit fest, muss sie den Antrag unverzüglich an den ihrer Meinung nach zuständigen Reha-Träger weiterleiten und den Antragsteller von der Weiterleitung unterrichten.
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Also, lehnen Sie sich entspannt zurück. Hier kommen unsere fünf Tipps zum Termin mit dem Gutachter. 1. Die Untersuchung spielt sich nicht nur im Behandlungszimmer ab Sie sitzen im Wartebereich. Irgendwann werden Sie aufgerufen, und der Arzt bittet Sie ins Zimmer, wo er Sie begutachten kann. Solche Termine variieren der Länge nach stark. Einige Mitglieder berichten von wirklich eingehenden Untersuchungen, andere beschweren sich, dass sich der Mediziner überhaupt keine Zeit genommen hat. Lassen Sie sich hiervon nicht beirren, Sie haben es nicht in der Hand. Was aber wichtig ist: Immer wieder bekommen wir mit, dass sich der Arzt die Freiheit nimmt, Sie nach dem Termin weiterhin im Auge zu behalten. Kann er zum Beispiel aus seinem Fenster den Parkplatz sehen, sollten Sie es sich zweimal überlegen, trotz starker Sehschwäche mit dem eigenen Auto nach Hause zu fahren. 2. Reha gutachter erfahrungen na. Nicht jeder nette Gutachter befürwortet Ihre Rente Es ist der Klassiker. Nach dem Termin rufen Mitglieder bei unseren Beratern für Sozialrecht an und schwärmen von der "guten Chemie", die zwischen ihnen und dem Arzt spürbar gewesen sei.
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21. 07. 09, 10:52
#1
Benutzer mit vielen Beiträgen
Reha beantragt - soll zum Gutachter?!? Hallööli,
die meisten werden meine Geschichte ja schon ein wenig kennen:
bin seit letzten Herbst arbeitsunfähig geschrieben, offizielle Diagnose lautet Depression und Migräne. Im April sprach ich mit der Reha-Beratung meiner KK und mir wurden daraufhin, auch auf meinen Wunsch, Unterlagen für einen Reha-Antrag zugeschickt. Vor fünf Wochen dann hatte ich endlich einen Termin bei meiner Neurologin und konnte den Antrag endlich wegschicken zur BfA. Heut hatte ich dann die langersehnte Post im Briefkasten - aber statt des erhofften Bescheids war es nur eine Mitteilung, daß ich zur ärztlichen Untersuchung muß bevor mein Antrag genehmigt wird. Es stehen drei Gutachter zur Auswahl, von denen ich mir einen aussuchen soll. Tue ich das nicht bis 30. 07., wird mir einfach einer zugeteilt zu dem ich dann gehen muß. Ist dieses Vorgehen normal, oder wird das nur in bestimmten Fällen gefordert? Reha beantragt - soll zum Gutachter?!?. Hab bisher noch nie davon gehört, daß man für einen Reha-Antrag zum Gutachter soll und finde das merkwürdig.
Da sind mir auch mindestens 4 mal im Jahr 170 km Autofahrt egal. Ist es aus Sicht der Kostenträger ein Problem, wenn dieser Rheumatologe Chefarzt der Fachklinik für Rheumatologie in Bad Bentheim ist? Falls ja, was sollte ich tun? In welcher Reha-Klinik hast du denn gearbeitet? Ich selbst habe beste Erfahrungen mit Bad Bentheim. Die multidisziplinäre Ausrichtung mit den Fachkliniken Dermatologie, Rheumathologie und Orthopädie und die ortsgebundenen Heilmittel haben mir bisher gut geholfen. Deshalb will ich ja auch wieder dort hin (Wunsch bereits im Antrag geäußert). Vielen Dank für deine Anworten und viele Grüße aus dem inzwischen regnerischen Köln (Aua! Reha-Antrag, aber erst Gutachter?? | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). Wetterwechsel kommt gar nicht so gut). Kölner