Drei Antworten fallen einem da schnell ein. Zuerst hilft man sich natürlich selbst – mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer eine wirklich gute Wahl. Zweitens gibt es da Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, aber das schöne Geld können Sie sich in fast allen Fällen sparen. Bleiben drittens noch Verwandte oder Freunde. Doch ist das überhaupt erlaubt? "Das Internet" gibt da leider einige unklare Erklärungen. Wir sagen Ihnen, was wirklich Fakt ist. Warum ist die Frage nach der Hilfe wichtig? Nun, natürlich will jede und jeder auf der sicheren Seite sein – und keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren. Es gibt aber noch etwas. Wir von smartsteuer bieten für die Steuererklärungen für die Jahre 2019 und 2018 die Möglichkeit, bis zu fünf Steuererklärungen zu einem festen Preis von 34, 99 Euro abzugeben. Für 2017 und 2016 bleibt es bei 24, 99 Euro – aber für eine Abgabe. Nun kann man schnell ausrechnen, dass im besten Fall eine Steuererklärung dann nur noch 7 Euro kostet. Das sollte doch Anreiz genug sein, die Steuer eben nicht nur für sich, sondern auch für andere zu machen.
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Ärger Mit Dem Steuerberater
Der wichtigste Grund wäre sicher der, wenn dein Steuerberater seinen Job nicht ordentlich erledigt und du schlimmstenfalls deswegen sogar Ärger mit dem Finanzamt bekommst. Denn Steuerberater hin, Steuerberater her – am Ende sind in Deutschland doch die Mandanten rechtlich für ihrer Steuererklärungen verantwortlich. Nicht ganz so dramatisch, aber dennoch ärgerlich ist es, wenn die vom Steuerberater vorab berechneten Steuerzahlungen oder Nachzahlungen weit von den Bescheiden des Fiskus abweichen. Schließlich sind die Berechnungen des Steuerberaters wichtig für deine finanzielle Planung und sollten deswegen einigermaßen genau sein. Manchmal ist auch die schlechte Erreichbarkeit des Steuerberaters der entscheidende Grund für einen Steuerberaterwechsel. Gelegentlich braucht man eben schnell Antworten des Steuerberaters auf irgendwelche Fragen und kann sich nicht tage- oder wochenlang vertrösten lassen. Nicht immer sind es übrigens harte Fakten, die Mandanten zum Wechsel des Steuerberaters veranlassen.
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: 313 O 203/92). Auch für fehlerhafte Ratschläge haftet der Steuerberater ( OLG Saarbrücken, Az. : 1 U 52/85). Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil sogar festgestellt, dass es die Pflicht des Steuerberaters ist, sich auch über Tageszeitung und Fachpresse über aktuelle steuerpolitische Änderungen zu informieren (Az. : X ZR 472/00). Desweiteren unterliegen die Steuerberater der Berufsaufsicht, die durch die Steuerberaterkammer ausgeführt wird. Auch muss ein Steuerberater eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen – ohne wird er offiziell gar nicht zugelassen. Für grobe Fehler und die Folgeschäden durch falsche Beratung kann man den Steuerberater also durchaus haftbar machen – allerdings setzt das in der Regel ein Gerichtsverfahren und die Möglichkeit voraus, dass man ihm sein Versäumnis bzw. den Fehler überhaupt nachweisen kann. Oftmals ist das ziemlich schwierig. Besser ist es, vorher schon in den sauren Apfel zu beißen und etwas mehr Zeit mit dem Steuerberater zu verbringen.
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Akteneinsicht kann das Finanzamt nur aus sehr guten Gründen verwehren. Steuern
3. Mai 2022
Sie wollen Ihren Steuerberater verklagen und benötigen Akteneinsicht vom Finanzamt? Dieses Urteil könnte Ihnen helfen. Jörg Wiebking
Chefredakteur kennt die Herausforderungen der Selbstständigkeit aus 14 Jahren eigener Erfahrung. Der Journalist und Ökonom ist zuständig für Themenplanung und Strategie, für heiße Eisen und schwierige Fälle. Schwerpunkte: Steuern und Finanzierung Telefon (0511) 8550-2439 Mobil (0171) 2958216
Verfasste Artikel
Der Fall: Ein Unternehmerpaar lässt seine Einkommensteuererklärung 2015 von einem Steuerberater erstellen. Der Informationsfluss ist nicht optimal: Von einem Steuerbescheid erfährt das Paar erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid. Dass der Steuerberater zuvor Rückfragen des Finanzamtes nur unzureichend beantwortet hatte, erfährt das Paar auch erst jetzt. Da der Steuerberater ihnen dazu keine Auskunft gegeben habe, beantragt das Paar für eine Schadensersatzklage gegen den Berater Akteneinsicht in seine eigenen Steuerunterlagen beim Finanzamt.
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